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Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Living Buddha

 
Damit Du und wir nur gute Erfahrungen erleben dürfen!
 
 

1. Ausbildungsziele

Das YTT-200 & YTT-500 (Yoga Teacher Training) erfüllt die Richtlinien der Yoga Alliance® und geben den Kursteilnehmenden die Möglichkeit, praktische und theoretische Kenntnisse zu erwerben, um bei persönlicher Eignung später als Yoga-Lehrende tätig zu sein.

Die YTT-200 ist eine Basisausbildung. Mit dieser Ausbildung wird es bei Eignung möglich mit dem Yogaunterricht zu beginnen. Nach dieser Ausbildung ist man aber noch kein erfahrener Yogalehrer. Das YTT-200 berechtigt zum weltweiten Unterricht in Yogastudios. Nutze die Basis und gehe dann Deinen Weg als Yogalehrer.

Die YTT-500 (resp. +300) ist eine Advanced Ausbildung. Nach dieser Ausbildung ist man fähig verschiedene Yogaklassen zu geben, Korrekturen sicher einzusetzen, Fehlhaltungen zu erkennen und zu korrigieren, Disbalancen bei Kunden auszugleichen, Personal-Trainings zu geben und allgemein sich sicher im Yoga zu bewegen. Die Ausbildung berechtigt zum Titel Advanced Yoga Teacher und ist weltweit anerkannt.

 
 

2. Ausbildungszeitraum und Themen

Die Ausbildung erstreckt sich jeweils über einen Zeitraum von 8 – 15 Monaten und umfasst 200 respektive 500 Unterrichtseinheiten, die sich in aktiven Unterricht durch Dozenten von Living Buddha oder Gastreferenten, Asana Klassen sowie das Studium zu Hause aufteilen. Die Verteilung des Unterrichtsinhalts auf die Themenbereiche steht im sachgerechten Ermessen von Living Buddha. Es steht Living Buddha daher frei, innerhalb der Themenbereiche entsprechend der konzeptionellen Ausrichtung von Living Buddha Schwerpunkte zu setzen. Die Ausbildung schliesst mit einer praktischen sowie mit einer schriftlichen Prüfung ab. Die Teilnahme an beiden Abschlussprüfungen ist freigestellt, jedoch Voraussetzung für die Erteilung der Ausbildungsbescheinigung. Living Buddha erteilt jedem Kursteilnehmenden, der die geforderten Unterrichtseinheiten und sowohl die praktische als auch die schriftliche Abschlussprüfung erfolgreich bestanden hat ein Schlusszertifikat. Dieses kann er dann bei YogaAlliance einreichen, um das Zertifizierungsdiplom als RYT-200 resp. RYT-500 zu erhalten. (Registered Yoga Teacher)
 
 

3. Ort und Termine der Ausbildung

Das Teacher Training wird grundsätzlich in den Räumen von Living Buddha in Basel abgehalten. Living Buddha behält sich jedoch vor, die Ausbildung an einen anderen Ort innerhalb der näheren Umgebung zu verlegen. Living Buddha behält sich ebenfalls vor Termine zu ändern. Dies wird möglichst frühzeitig mitgeteilt und kommt nur in Ausnahmefällen vor.
 
 

4. Dozenten und Gesamtverantwortung

Die fachliche Verantwortung und Gesamtleitung der Yogalehrer Ausbildung liegt bei Living Buddha, auch wenn Teile der Ausbildung von externen Dozenten durchgeführt würden.
 
 

5. Haftung

Mit der Unterzeichnung der Geschäftsbedingungen erklärt der Kursteilnehmende, hinreichend über die körperlichen Anforderungen an eine Yogalehrer Ausbildung informiert zu sein. Gesundheitliche Beschwerden verhindern nicht die Teilnahme an der Ausbildung, müssen jedoch vor Kursbeginn Living Buddha bekannt sein. Der Kursteilnehmer bestätigt, über die dafür erforderliche Gesundheit zu verfügen. Die Teilnahme an der Ausbildung erfolgt auf eigene Gefahr.

Living Buddha lehnt jegliche Haftung ab. Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers.
 
 

6. Versäumnis von Kurseinheiten, Abbruch der Ausbildung

Ist der Kursteilnehmer aufgrund dauerhafter Krankheit oder Verletzung an der Teilnahme an der Yogalehrer Ausbildung gehindert, d.h. er kann mindestens 8 Monate gem. ärztlichem Zeugnis nicht teilnehmen, kann die Ausbildung unterbrochen werden. Es besteht die Möglichkeit innerhalb von einem Jahr in einer anderen Ausbildung ab dem gleichen Zeitpunkt wieder einzusteigen. Eine Erstattung anteiliger Kosten für die versäumte Unterrichtszeit findet nicht statt.

Bricht der Kursteilnehmer die Ausbildung nach dessen Beginn ab, findet keine Rückerstattung der verbleibenden Kosten statt. Sollte sich der Schüler nicht nach den Richtlinien von Living Buddha verhalten, wird er vom Unterricht ausgeschlossen, demnach erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühren. Bei Ratenzahlungen bleibt der fällige Betrag gemäss Anmeldebestätigung geschuldet und zur Zahlung fällig. Es können keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.

Der Schüler hat dafür zu sorgen, dass er an den Kursdaten anwesend ist. Bei Versäumnissen besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung der Kurskosten.
 
 

7. Rücktritt vor Kursbeginn

Dem Kursteilnehmer steht es frei, bis 8 Wochen vor Kursbeginn, durch schriftliche Erklärung, per Einschreiben an Living Buddha, zurückzutreten. Geht die Rücktrittserklärung bei Living Buddha 8 Wochen vor Kursbeginn ein (56 Tage), wird der Kursteilnehmer von der Zahlung der Kursgebühren, mit Ausnahme der Anzahlung von CHF 500.- befreit. Bei einem Vertragsrücktritt zwischen der sechsten bis achten Woche vor Kursbeginn, sind 50% der Kursgebühren zu entrichten. Ab der sechsten Woche vor Kursbeginn (43 Tage vor Ausbildungsbeginn) ist der volle Ausbildungsbetrag geschuldet und wird nicht zurückerstattet. Treffen bei Ratenzahlungen die festgelegten Raten nicht fristgerecht bei Living Buddha ein, wird der Gesamtbetrag sofort zur umgehenden Zahlung fällig. Bei nicht Bezahlung der Raten wird der Schüler vom Unterricht ausgeschlossen, der Betrag bleibt weiterhin zur Zahlung fällig.
 
 

8. Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Vereinbarung

Mündliche Vereinbarungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung, einschliesslich dieser Bestimmung, bedürfen der Schriftform.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Ausbildungsvereinbarung einschliesslich der ergänzend geltenden Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen sind Bestimmungen zu setzen, die dem von den Beteiligten gewollten, in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Gleiches gilt für solche regelungsbedürftigen Aspekte, die durch diese Ausbildungsvereinbarung oder die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen weder ausdrücklich noch konkludent geregelt wurden.

Als Gerichtsstand gilt Basel/BS (Schweiz).
 
 

9. Weitere Bestimmungen

Der Unterricht findet hauptsächlich in deutscher Sprache statt.

In den Kurskosten ist das Skript von Living Buddha YTT-200 resp. YTT-500 enthalten, jedoch nicht allfällige Fachbücher für das Selbststudium. Die Yogalehrer Ausbildung wird nur bei einer Mindestanzahl von 12 Personen durchgeführt. Die maximale Teilnehmerzahl ist auf 22 Personen beschränkt. Sollte die Teilnehmerzahl durch Krankheiten, Abmeldungen etc. auf unter 12 sinken behält sich Living Buddha vor die Ausbildung abzubrechen und mit einer anderen Klasse zusammenzulegen. Dementsprechend besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kurskosten oder weitere Forderungen.
 
 

10. Verhaltensregeln/Richtlinien

Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Aktivitäten der Ausbildung (ausser bei bewilligten Absenzen). Es wird Pünktlichkeit erwartet. Alkohol und Drogen sind während der Ausbildungstage nicht erlaubt, da sie der Yogapraxis widersprechen. Der Schüler verpflichtet sich das erlernte regelmässig zu üben. Er folgt den Anweisungen des Kursleiters, zeigt Respekt und die nötige Fairness gegenüber dem Kursleiter und seinen Mitschülern. Der Schüler beteiligt sich aktiv am Unterricht und stört weder den Unterricht noch seine Mitschüler. Er hilft bei Anweisungen des Kursleiters. Bei Schwierigkeiten ist direkt mit der Leitung von Living Buddha Kontakt aufzunehmen. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss aus der Ausbildung führen. Bei Ausschluss besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kurskosten oder anderweitige Rückerstattungen. Ratenbeträge bleiben geschuldet und werden sofort zur Zahlung fällig. Es ist Sache des Teilnehmers sich dementsprechend zu verhalten. Es besteht keine Garantie auf Erlangung des Diploms zum Yogalehrer. Dazu muss die Prüfung bestanden (praktisch und schriftlich) und die Verhaltensregeln eingehalten werden.